VoP: „No Match“ ?! – Schutz vor Fake-Invoice-Betrug

Ab 9. Oktober 2025 gilt im gesamten EU-Raum das Verfahren „Verification of Payee“ (VoP). Dabei wird beim Auslösen einer Überweisung geprüft, ob der Name des Empfängers tatsächlich zur IBAN passt. Ziel ist es, Betrug, Fehlüberweisungen und Fake-Invoices deutlich zu reduzieren. Was ist zu tun? Unterstützung durch Ihre mesonic WinLine Ab der Edition 2026 (ab November … MEHR LESEN …

VoP kommt: Neue Prüfpflicht bei SEPA-Zahlungen ab Oktober 2025

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue Sicherheitsmaßnahme im SEPA-Zahlungsverkehr in Kraft: das sogenannte VoP-Verfahren (Verification of Payee). Dabei handelt es sich um eine Empfängerverifizierung, bei der der Kontoinhabername mit der IBAN abgeglichen wird – vor jeder SEPA-Überweisung, auch bei Echtzeittransfers. Was bedeutet das für Sie? Künftig gleicht die Bank den Namen des Zahlungsempfängers … MEHR LESEN …