VoP kommt: Neue Prüfpflicht bei SEPA-Zahlungen ab Oktober 2025

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue Sicherheitsmaßnahme im SEPA-Zahlungsverkehr in Kraft: das sogenannte VoP-Verfahren (Verification of Payee). Dabei handelt es sich um eine Empfängerverifizierung, bei der der Kontoinhabername mit der IBAN abgeglichen wird – vor jeder SEPA-Überweisung, auch bei Echtzeittransfers. Was bedeutet das für Sie? Künftig gleicht die Bank den Namen des Zahlungsempfängers … MEHR LESEN …