Seit 1. Juli 2026 gilt in Österreich für bestimmte Grundnahrungsmittel ein Umsatzsteuersatz von 4,9 % statt bisher 10 %. Was bedeutet das für Unternehmen – und muss auch Ihr ERP bzw. Ihre mesonic WinLine angepasst werden?
Auch Unternehmen, die nicht im Lebensmittelhandel tätig sind, können mit dem neuen Umsatzsteuersatz in Berührung kommen – etwa beim Einkauf von Milch für den Besprechungskaffee, Obst für die Mitarbeiter oder anderen begünstigten Lebensmitteln.
Für Unternehmen mit Lebensmittelverkauf ist die Umstellung allerdings wesentlich umfangreicher: Hier müssen insbesondere Artikelstämme, Steuerschlüssel, Kassa und Fakturierung korrekt berücksichtigt werden.
Was hat sich bei der Umsatzsteuer geändert?
Wichtig: Es gilt nicht pauschal „4,9 % für alle Lebensmittel“. Welche Produkte tatsächlich unter den ermäßigten Steuersatz fallen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den darin definierten Waren bzw. Warengruppen.
Gerade bei einzelnen Produkten kann die Abgrenzung daher genauer betrachtet werden müssen.
Unternehmen aller Branchen können mit dem neuen Steuersatz in Berührung kommen. Wer beispielsweise Lebensmittel für den eigenen Betrieb einkauft, findet die entsprechenden Produkte möglicherweise mit 4,9 % auf einer Eingangsrechnung.
Was sollte in der ERP-Software geprüft werden?
Bei Unternehmen, die von der Änderung unmittelbar betroffen sind, lohnt sich ein genauer Blick auf die entsprechenden Stammdaten und Prozesse.
Unter anderem sollten folgende Punkte geprüft werden:
- Artikelstämme: Sind die betroffenen Artikel korrekt zugeordnet?
- Steuerschlüssel: Ist der neue Umsatzsteuersatz korrekt hinterlegt?
- Kassa: Wird bei betroffenen Artikeln der richtige Steuersatz verwendet?
- Fakturierung: Werden Angebote, Aufträge und Rechnungen korrekt berechnet?
- Preislisten und Konditionen: Gibt es Auswirkungen auf bestehende Einstellungen?
- Auswertungen: Werden die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze korrekt berücksichtigt?
- Schnittstellen: Werden die Steuerinformationen auch an verbundene Systeme korrekt übergeben?
Was bedeutet die Änderung für Ihre mesonic WinLine?
Auch in der mesonic WinLine sollte geprüft werden, welche Anpassungen für das jeweilige Unternehmen erforderlich sind.
Welche Einstellungen tatsächlich betroffen sind, hängt unter anderem davon ab, ob und welche Waren verkauft werden und welche WinLine-Module und Prozesse im Einsatz sind.
Eine pauschale „WinLine-Umstellung“ gibt es daher nicht – entscheidend ist Ihre individuelle Situation.
Häufige Fragen zur Umsatzsteuer von 4,9 %
Seit wann gilt der Umsatzsteuersatz von 4,9 %?
Der neue Umsatzsteuersatz gilt in Österreich seit 1. Juli 2026 für die gesetzlich definierten begünstigten Waren.
Welche Lebensmittel haben 4,9 % Umsatzsteuer?
Nicht alle Lebensmittel werden automatisch mit 4,9 % besteuert. Entscheidend ist, ob das jeweilige Produkt unter die gesetzlich definierten begünstigten Waren fällt.
Betrifft die Umsatzsteuersenkung nur Lebensmittelhändler?
Nein. Auch Unternehmen anderer Branchen können beispielsweise beim Einkauf bestimmter Lebensmittel mit dem neuen Steuersatz konfrontiert sein.
Muss jedes Unternehmen seine ERP-Software umstellen?
Nein. Ob und in welchem Umfang eine Anpassung notwendig ist, hängt von den Waren, Geschäftsprozessen und der verwendeten ERP-Konfiguration ab.
Muss WinLine wegen der 4,9 % angepasst werden?
Bei Unternehmen, die betroffene Waren verkaufen oder entsprechende Warenwirtschafts- und Kassenprozesse verwenden, sollte die WinLine-Konfiguration geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Sie sind unsicher, ob bei Ihnen Handlungsbedarf besteht?
Kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen Ihnen dabei, die Auswirkungen der Umsatzsteueränderung auf Ihre WinLine zu prüfen.


