Ab 9. Oktober 2025 gilt im gesamten EU-Raum das Verfahren „Verification of Payee“ (VoP).
Dabei wird beim Auslösen einer Überweisung geprüft, ob der Name des Empfängers tatsächlich zur IBAN passt. Ziel ist es, Betrug, Fehlüberweisungen und Fake-Invoices deutlich zu reduzieren.
Was ist zu tun?
- Banking-Software einstellen: Vorgaben Ihrer Bank nachkommen
- Regeln festlegen: Umgang mit „Close Match“ und „No Match“ definieren
- Mitarbeiter schulen: Warnhinweise richtig interpretieren
- Workflows prüfen: Freigabeprozesse im Zahlungsverkehr anpassen
Unterstützung durch Ihre mesonic WinLine
Ab der Edition 2026 (ab November 2025) ist VoP im Modul WinLine BANK (vormals WinLine ZAGL PRO) integriert – für eine sichere und reibungslose Umsetzung direkt in Ihrer Finanzbuchhaltung.
Was können Sie jetzt schon tun?
- Stammdaten prüfen: Exakte Bankkontonamen bei Kunden & Lieferanten erfassen
- Partner informieren: rechtzeitig auf die neuen Anforderungen hinweisen
- Workflows analysieren: Zahlungsprozesse auf VoP vorbereiten
Mit WinLine sind Sie bestens gerüstet, wenn VoP startet!