Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue Sicherheitsmaßnahme im SEPA-Zahlungsverkehr in Kraft: das sogenannte VoP-Verfahren (Verification of Payee). Dabei handelt es sich um eine Empfängerverifizierung, bei der der Kontoinhabername mit der IBAN abgeglichen wird – vor jeder SEPA-Überweisung, auch bei Echtzeittransfers.
Was bedeutet das für Sie?
Künftig gleicht die Bank den Namen des Zahlungsempfängers mit der hinterlegten IBAN ab. Je nach Ergebnis erhalten Sie eine Rückmeldung:
- Match – alles passt, die Zahlung wird ausgeführt
- Close Match – kleinere Abweichung, z. B. bei der Schreibweise eines Namens
- No Match – Name und IBAN stimmen nicht überein
- No Check – keine Prüfung möglich (beispielsweise technisch bedingt)
Je nach Resultat muss die Zahlung ggf. angepasst und erneut eingereicht werden.
Was ist jetzt zu tun?
Bereiten Sie sich am besten schon heute auf VoP vor:
- Achten Sie auf die exakte Schreibweise des Kontoinhabers auf Ihren Rechnungen – wie bei Ihrer Bank hinterlegt.
- Überprüfen Sie Stammdaten Ihrer Kreditoren auf Übereinstimmung von Name und IBAN.
Ihre WinLine ist vorbereitet
Alle erforderlichen Anpassungen werden rechtzeitig bereitgestellt und kommuniziert – damit Sie reibungslos und sicher arbeiten können.
Wichtig: Diese neue Regelung gilt zunächst nur für Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums. Auslandsüberweisungen sind ab Ende 2026 betroffen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.