VoP kommt: Neue Prüfpflicht bei SEPA-Zahlungen ab Oktober 2025

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue Sicherheitsmaßnahme im SEPA-Zahlungsverkehr in Kraft: das sogenannte VoP-Verfahren (Verification of Payee). Dabei handelt es sich um eine Empfängerverifizierung, bei der der Kontoinhabername mit der IBAN abgeglichen wird – vor jeder SEPA-Überweisung, auch bei Echtzeittransfers.

Künftig gleicht die Bank den Namen des Zahlungsempfängers mit der hinterlegten IBAN ab. Je nach Ergebnis erhalten Sie eine Rückmeldung:

  • Match – alles passt, die Zahlung wird ausgeführt
  • Close Match – kleinere Abweichung, z. B. bei der Schreibweise eines Namens
  • No Match – Name und IBAN stimmen nicht überein
  • No Check – keine Prüfung möglich (beispielsweise technisch bedingt)

Je nach Resultat muss die Zahlung ggf. angepasst und erneut eingereicht werden.

Bereiten Sie sich am besten schon heute auf VoP vor:

  • Achten Sie auf die exakte Schreibweise des Kontoinhabers auf Ihren Rechnungen – wie bei Ihrer Bank hinterlegt.
  • Überprüfen Sie Stammdaten Ihrer Kreditoren auf Übereinstimmung von Name und IBAN.

Alle erforderlichen Anpassungen werden rechtzeitig bereitgestellt und kommuniziert – damit Sie reibungslos und sicher arbeiten können.

Wichtig: Diese neue Regelung gilt zunächst nur für Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums. Auslandsüberweisungen sind ab Ende 2026 betroffen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.