Pflicht zur lückenlosen Arbeitszeiterfassung

Arbeitgeber in EU-Mitgliedsstaaten sind bereits seit 2019 dazu verpflichtet, die täglich geleistete Arbeitszeit ihrer MitarbeiterInnen zu erfassen und zu dokumentieren. Zudem ist ein Bestätigungsnachweis über die erfassten Arbeitszeiten durch die ArbeitnehmerInnen erforderlich. Das österreichische Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtete schon vor dem genannten EuGH-Urteil ArbeitgeberInnen zur Aufzeichnung der Arbeitsstunden; in Deutschland war dies noch nicht der Fall. Dies ändert sich nun, indem das Bundesarbeitsgericht auch die deutschen Arbeitgeber ab sofort dazu verpflichtet, ein System zur Erfassung der komplett geleisteten Arbeitszeit einzuführen. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland sind ArbeitgeberInnen somit ab sofort verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer ArbeitnehmerInnen systematisch zu erfassen! Es ist davon auszugehen, dass die Erfassung und der Nachweis (!) der Arbeitszeiten künftig noch mehr in den Fokus der Behörden geraten. Da eine systematische Arbeitszeiterfassung nicht auf einem Blatt Papier getan ist, empfiehlt sich ein elektronisches Erfassungssystem, um auf der sicheren Seite zu sein. Mit dem Einsatz des integrierten Zeiterfassungssystems WinLine SMART TIME kommen Sie dieser Verpflichtung nach. Mit diesem Tool protokollieren Sie lückenlos die Arbeitszeiten Ihrer MitarbeiterInnen und stellen sicher, dass alle Zeiten (Arbeitszeiten, Überstunden, Pausen, Urlaubszeiten, Krankheitstage, Fehlzeiten etc.) korrekt festgehalten werden – ob in Präsenz, bei der mobilen Arbeit oder im Home Office.