Kassensysteme – Anforderungen ab 01.04.2017

Ab dem 01.04.2017 müssen Kassensysteme gemäß der Registrierkassenpflicht zusätzlich über einen Manipulationsschutz in Form einer digitalen Signatur verfügen, mit dem sichergestellt ist, dass Belege im Nachhinein nicht verändert werden können. Dazu muss auf jedem Kassenbeleg ein maschinenlesbarer Code (QR-Code) angedruckt werden. 
Dazu müssen Sie nur eine Signaturerstellungseinheit bei einem Zertifizierungsdienstleister (A-Trust, Globaltrust oder Prime-Sign) erwerben, diesen bei FinanzOnline anmelden und schon können Sie Ihren QR-Code nutzen.
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